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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 14.11.1973, Az.: 4 AZR 78/73

Tarifverträge; Bau; Auslösungsanspruch; Kalendertage; Beginn; Ende

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
14.11.1973
Aktenzeichen
4 AZR 78/73
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1973, 10080
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Kiel 21.12.1972 - 3 Sa 350/72
LAG Kiel 21.12.1972 - 3 Sa 351/72

Fundstelle

  • DB 1974, 390-391 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Der Auslösungsanspruch steht dem Arbeitnehmer, falls die übrigen tariflichen Voraussetzungen vorliegen auch dann zu, wenn er um von seinem Wohnort aus, eine auswärtige Baustelle zu erreichen, nicht das zeitlich günstigste öffentliche Verkehrsmittel, sondern seinen privaten Kraftwagen benutzt, oder sich im privaten Kraftwagen eines Mitarbeiters mitnehmen läßt.

2. Auslösung ist nach Kalendertagen und für Kalendertage zu entrichten; der einzelne Kalendertag beginnt jeweils um 0.00 Uhr und endet um 24 Uhr.