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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 14.11.1973, Az.: 4 AZR 44/73

Tarifverträge; Bau; Wegezeitvergütung; Tatsächlicher Zeitaufwand; Fahrzeit; Benutzung des zeitlich günstigsten Verkehrsmittels

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
14.11.1973
Aktenzeichen
4 AZR 44/73
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1973, 10079
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Kiel 05.12.1972 - 1 Sa 319/72

Fundstelle

  • DB 1974, 877 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Für die Dauer der Wegezeit kommt es nicht auf den tatsächlichen Zeitaufwand des Arbeitnehmers an; maßgebend ist vielmehr die Fahrzeit, die sich bei Benutzung des zeitlich günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels ergibt.