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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 05.09.1973, Az.: 4 AZR 509/72

Justizangestellter; Ausbilder; Kanzleilehrlinge; Angestellter im sonstigen Innendienst; Fachkenntnisse

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
05.09.1973
Aktenzeichen
4 AZR 509/72
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1973, 10019
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf 11.08.1972 - 9 Sa 403/70

Fundstelle

  • BAGE 25, 268 - 278

Amtlicher Leitsatz

1. Ein Justizangestellter, der ausschließlich als Ausbilder von Kanzleilehrlingen beschäftigt wird, ist als "Angestellter im sonstigen Innendienst" anzusehen.

2. Ein solcher Angestellter kann je nach Gestaltung seines Aufgabenbereiches für seine auszuübende Tätigkeit gründliche, umfassende Fachkenntnisse und überwiegend selbständige Leistungen benötigen.