Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 28.06.1973, Az.: 5 AZR 568/72
Abhängigkeit; Arbeitsverhältnis; Wirtschaftliche Unselbständigkeit; Urlaubsanspruch
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 28.06.1973
- Aktenzeichen
- 5 AZR 568/72
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1973, 10182
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Köln 03.05.1972 - 7 Ca 6347/71
- LAG Düsseldorf 13.09.1972 - 2 Sa 304/72
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BAGE 25, 248 - 255
- DB 1973, 1756 (Volltext mit amtl. LS)
- MDR 1973, 966 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1973, 1994-1995 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Aus dem Umfang der Dienstleistungen allein läßt sich grundsätzlich nicht das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses herleiten.
2. Ob wirtschaftliche Unselbständigkeit im Sinne des § 2 BUrlG und damit ein arbeitnehmerähnliches Verhältnis vorliegt, ist allein nach dem Beschäftigungsverhältnis, aus dem der Urlaubsanspruch hergeleitet wird, zu beurteilen. Nicht entscheidend kommt es hierbei auf die Gesamttätigkeit des Dienstleistenden an.