Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 28.06.1973, Az.: 5 AZR 19/73
Abhängigkeit; Arbeitsverhältnis
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 28.06.1973
- Aktenzeichen
- 5 AZR 19/73
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1973, 10181
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Düsseldorf 24.10.1972 - 8 Sa 122/72
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- DB 1973, 1804
Amtlicher Leitsatz
1. Bei der Prüfung, ob im Einzelfall ein Arbeitsverhältnis vorliegt, ist vorrangig auf die praktische Durchführung der Beziehungen der Parteien abzustellen.
2. Behandelt der Arbeitgeber einen mit denselben Aufgaben betrauten Kreis von Beschäftigten in wesentlichen Punkten einheitlich, so kann dies Grund einer einheitlichen arbeitsrechtlichen Statusbeurteilung der Beschäftigten sein.