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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 28.06.1973, Az.: 2 AZR 378/72

Fristlose Arbeitgeberkündigung; Frist; Form; Kündigungsschutzklage; Leistungsklage; Feststellungsantrag

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
28.06.1973
Aktenzeichen
2 AZR 378/72
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1973, 10178
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Berlin 29.06.1972 - 2 Sa 29/72

Fundstelle

  • DB 1973, 2100 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Im Falle der fristlosen Arbeitgeberkündigung genügt der Arbeitnehmer den Erfordernissen an Frist und Form der Kündigungsschutzklage , wenn er innerhalb der dreiwöchigen Klagefrist eine Leistungsklage erhebt, zugleich zum Ausdruck bringt, daß er die Unwirksamkeit der Kündigung geltend mache, und den Feststellungsantrag im erstinstanzlichen Verfahren -- wenn auch nach Ablauf der Klagefrist -- nachholt.