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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 08.03.1973, Az.: 5 AZR 491/72

Verlängerung; Sechs-Wochen-Zeitraum; Aussperrung; Streik

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
08.03.1973
Aktenzeichen
5 AZR 491/72
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1973, 10037
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Stuttgart 16.08.1962 - 4 Sa 58/72
ArbG Stuttgart 10.05.1972 - 1 Ca 95/72

Fundstellen

  • BB 1973, 1490
  • DB 1973, 152
  • DB 1973, 1027-1028 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Der in § 1 Abs. 1 LohnFG genannte Zeitraum von sechs Wochen verlängert sich nicht um die Tage, an denen der erkrankte Arbeiter, wäre er arbeitsfähig geblieben, wegen Aussperrung oder Streiks nicht hätte arbeiten können.