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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 02.02.1973, Az.: 2 AZR 172/72

Krankheit; Arbeitsunfähigkeit; Restarbeitskraft; Weiterbeschäftigungsmöglichkeit; Außerordentliche Kündigung; Angebot des Arbeitnehmers

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
02.02.1973
Aktenzeichen
2 AZR 172/72
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1973, 10004
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hannover 12.01.1972 - 5 Sa 330/71

Fundstellen

  • BB 1973, 750
  • DB 1973, 927 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Von einem Arbeitnehmer, der nach ärztlichem Urteil wegen seines Gesundheitszustandes auf Dauer nur noch halbtags leichte Büroarbeit verrichten kann, ist zu verlangen, daß er, bevor er wegen Krankheit fristlos kündigt, dem Arbeitgeber Gelegenheit gibt, ihn nach Maßgabe seiner verbliebenen Arbeitskraft weiter zu beschäftigen. Ohne ein solches Angebot des Arbeitnehmers ist dessen außerordentliche Kündigung in aller Regel rechtsunwirksam.