Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 19.01.1973, Az.: 2 AZR 551/72
Statthaftigkeit der Revision; Zweites Versäumnisurteil des Landesarbeitsgerichts; Versäumung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 19.01.1973
- Aktenzeichen
- 2 AZR 551/72
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1973, 10112
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Frankfurt 10.10.1972 - 3 Sa 122/72
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BAGE 25, 9 - 12
- MDR 1973, 440 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1973, 870-871 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Die Revision gegen ein sogenanntes zweites Versäumnisurteil des Landesarbeitsgerichts ist nicht schon dann statthaft, wenn sie darauf gestützt wird, ein Fall der Versäumung im Sinne des ZPO § 513 Abs. 2 habe nicht vorgelegen, sondern nur, wenn daneben auch die weiteren im ArbGG § 72 Abs. 1 enthaltenen Voraussetzungen für die Statthaftigkeit der Revision erfüllt sind (Bestätigung von RAG 09.12.1933 RAG 218/33 = RAG ARS 19, 263).