Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 30.11.1972, Az.: 2 AZR 79/72
Kündigung ; Beleidigung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 30.11.1972
- Aktenzeichen
- 2 AZR 79/72
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1972, 10191
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Stuttgart 19.11.1971 - 6 Sa 91/71
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- WM IV 1973, 471
Amtlicher Leitsatz
Wenn ein Arbeitnehmer in einer Unterhaltung mit einem Mitarbeiter über Vorstandsmitglieder seines Arbeitgebers und Vorgesetzte unwahre und ehrenrührige Tatsachen behauptet, aber als sicher davon ausgehen darf, daß sein Arbeitskollege die Äußerungen für sich behalten wird, dann ist der Arbeitgeber regelmäßig nicht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grunde berechtigt, wenn der Gesprächspartner die Vertraulichkeit der Unterhaltung ohne vernünftigen Grund mißachtet und ihren Inhalt einem der angesprochenen Vorgesetzten mitteilt.