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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 30.11.1972, Az.: 2 AZR 79/72

Kündigung ; Beleidigung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
30.11.1972
Aktenzeichen
2 AZR 79/72
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1972, 10191
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Stuttgart 19.11.1971 - 6 Sa 91/71

Fundstelle

  • WM IV 1973, 471

Amtlicher Leitsatz

Wenn ein Arbeitnehmer in einer Unterhaltung mit einem Mitarbeiter über Vorstandsmitglieder seines Arbeitgebers und Vorgesetzte unwahre und ehrenrührige Tatsachen behauptet, aber als sicher davon ausgehen darf, daß sein Arbeitskollege die Äußerungen für sich behalten wird, dann ist der Arbeitgeber regelmäßig nicht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grunde berechtigt, wenn der Gesprächspartner die Vertraulichkeit der Unterhaltung ohne vernünftigen Grund mißachtet und ihren Inhalt einem der angesprochenen Vorgesetzten mitteilt.