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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 09.11.1972, Az.: 5 AZR 252/72

Rückzahlung von Ausbildungskosten; Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes; Übertritt zu anderem Arbeitgeber

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
09.11.1972
Aktenzeichen
5 AZR 252/72
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1972, 10056
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hannover 05.04.1972 - 4 Sa 481/71

Fundstellen

  • ARST 1973, 34
  • BB 1973, 292
  • DB 1973, 192 (Volltext mit amtl. LS)
  • DVBl 1973, 515 (Kurzinformation)

Amtlicher Leitsatz

Die Rückzahlung von Ausbildungskosten kann rechtswirksam auch für den Fall vereinbart werden, daß die Ausbildung auf Kosten eines Arbeitgebers des öffentlichen Dienstes erfolgt und der Arbeitnehmer später zu einem anderen Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes übertritt.