Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 18.10.1972, Az.: 4 AZR 466/71
Gesetzliche Krankenversicherung; Ansprüche auf Sachleistungen; Pflichtversicherter; Verhältnis zur Beihilfe
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 18.10.1972
- Aktenzeichen
- 4 AZR 466/71
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1972, 10118
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- § 40 BAT
- VO NRW über die Gewährung von Beihilfen in Krankheitsfällen
- VO NRW über die Gewährung von Beihilfen in Geburts- und Todesfällen
- VO NRW über die Gewährung von Beihilfen an Arbeiter und Angestellte
- VO NRW über die Gewährung von Beihilfen an Lehrlinge und Anlernlinge
Fundstelle
- VersR 1973, 243-244 (Volltext mit red. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Pflichtversicherte Angestellte in der gesetzlichen Krankenversicherung und ihre Berücksichtigung findenden Angehörigen sind ausschließlich auf die ihnen aus der gesetzlichen Krankenversicherung zustehenden Sachleistungen angewiesen.
2. Daraus folgt nicht, daß Pflichtversicherte auch dann keine Beihilfe, bekommen können, wenn ihnen ein Anspruch auf eine Sachleistung nicht zusteht.
3. Soweit jedoch pflichtversicherte Angestellte Ansprüche auf Sachleistungen gegenüber der Krankenkasse haben, sollen sie nicht an deren Stelle oder zusätzlich Beihilfen erhalten.