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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 18.10.1972, Az.: 4 AZR 466/71

Gesetzliche Krankenversicherung; Ansprüche auf Sachleistungen; Pflichtversicherter; Verhältnis zur Beihilfe

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
18.10.1972
Aktenzeichen
4 AZR 466/71
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1972, 10118
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • VersR 1973, 243-244 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Pflichtversicherte Angestellte in der gesetzlichen Krankenversicherung und ihre Berücksichtigung findenden Angehörigen sind ausschließlich auf die ihnen aus der gesetzlichen Krankenversicherung zustehenden Sachleistungen angewiesen.

2. Daraus folgt nicht, daß Pflichtversicherte auch dann keine Beihilfe, bekommen können, wenn ihnen ein Anspruch auf eine Sachleistung nicht zusteht.

3. Soweit jedoch pflichtversicherte Angestellte Ansprüche auf Sachleistungen gegenüber der Krankenkasse haben, sollen sie nicht an deren Stelle oder zusätzlich Beihilfen erhalten.