Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 30.06.1972, Az.: 3 AZR 490/71
Unterstützungskasse; Erwerbsunfähigkeit; Arbeitsunfähigkeit; Rente
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 30.06.1972
- Aktenzeichen
- 3 AZR 490/71
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1972, 10188
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Stuttgart 02.11.1971 - 9 Sa 20/71
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- DB 1972, 2165 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1973, 166 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Sieht die Satzung einer Unterstützungskasse Altersrenten für solche Betriebsangehörige vor, die infolge Eintritts dauernder Erwerbsunfähigkeit aus den Diensten der Firma ausscheiden, so steht einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis wegen Arbeitsunfähigkeit beendet wird, die Rente dann zu, wenn die Arbeitsunfähigkeit in die Erwerbsunfähigkeit einmündet.