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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 28.06.1972, Az.: 4 AZR 362/71

Heraushebung; Maß der Verantwortung; Unbestimmter Rechtsbegriff; Subsumierung des Sachverhalts

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
28.06.1972
Aktenzeichen
4 AZR 362/71
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1972, 10172
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • AP Nr. 56 zu §§ 22, 23 BAT
  • PersV 1974, 354

Amtlicher Leitsatz

Bei dem Tätigkeitsmerkmal der BAT Vergütungsgruppe 3 Fallgruppe 3 "Heraushebung durch das Maß der Verantwortung" handelt es sich um einen sehr allgemeingehaltenen, sogenannten unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Anwendung durch den Senat nur daraufhin überprüft werden kann, ob der in Betracht kommende Rechtsbegriff verkannt worden ist, ob bei der Subsumierung des Sachverhalts Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt worden sind oder ob die Bewertung wegen Außerachtlassung wesentlicher Umstände offensichtlich fehlerhaft ist.