Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 17.05.1972, Az.: 4 AZR 280/71
Sonstiger Angestellter; Technischer Angestellter; Technische Ausbildung; Ingenieurmäßiger Zuschnitt
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 17.05.1972
- Aktenzeichen
- 4 AZR 280/71
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1972, 10104
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- Anl 1a BAT
- § 22 BAT
Fundstellen
- AP Nr. 51 zu §§ 22, 23 BAT
- RiA 1972, 172
Amtlicher Leitsatz
Ob ein "sonstiger Angestellter" unter BAT Anl. 1a Vergütungsgruppe 5a Fallgruppe 1, 2. Alternative fällt, hängt nicht nur davon ab, ob er Fähigkeiten hat, die denen eines technischen Angestellten mit technischer Ausbildung nach Nr. 2 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen gleichwertig sind, sondern auch davon, ob er eine "entsprechende Tätigkeit" ausübt. Das ist z.B. dann der Fall, wenn er Tätigkeiten ausübt, die unter den Buchstaben a, b der BAT Anl. 1a Vergütungsgruppe 5a Fallgruppe 1 beispielhaft aufgeführt worden sind. Zugleich muß aber die vom Angestellten auszuübende Tätigkeit einen "ingenieurmäßigen" Zuschnitt haben, um eine "entsprechende" Tätigkeit i.S. der Tarifnorm zu sein.