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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 17.05.1972, Az.: 4 AZR 280/71

Sonstiger Angestellter; Technischer Angestellter; Technische Ausbildung; Ingenieurmäßiger Zuschnitt

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
17.05.1972
Aktenzeichen
4 AZR 280/71
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1972, 10104
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • AP Nr. 51 zu §§ 22, 23 BAT
  • RiA 1972, 172

Amtlicher Leitsatz

Ob ein "sonstiger Angestellter" unter BAT Anl. 1a Vergütungsgruppe 5a Fallgruppe 1, 2. Alternative fällt, hängt nicht nur davon ab, ob er Fähigkeiten hat, die denen eines technischen Angestellten mit technischer Ausbildung nach Nr. 2 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen gleichwertig sind, sondern auch davon, ob er eine "entsprechende Tätigkeit" ausübt. Das ist z.B. dann der Fall, wenn er Tätigkeiten ausübt, die unter den Buchstaben a, b der BAT Anl. 1a Vergütungsgruppe 5a Fallgruppe 1 beispielhaft aufgeführt worden sind. Zugleich muß aber die vom Angestellten auszuübende Tätigkeit einen "ingenieurmäßigen" Zuschnitt haben, um eine "entsprechende" Tätigkeit i.S. der Tarifnorm zu sein.