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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 16.05.1972, Az.: 5 AZR 459/71

Nichteinhaltung einer tariflichen Schriftform; Unzulässige Rechtsausübung; Rückzahlungsklausel; Kosten einer zusätzlichen Ausbidung; Außerordentliche Kündigung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
16.05.1972
Aktenzeichen
5 AZR 459/71
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1972, 10103
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Frankfurt 29.07.1971 - 2 Sa 584/70

Fundstellen

  • BB 1972, 918
  • DB 1972, 1072-1073 (Kurzinformation)
  • DB 1972, 1492 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Die Berufung auf die Nichteinhaltung einer tariflichen Schriftform kann eine unzulässige Rechtsausübung darstellen, wenn der Arbeitnehmer trotz schriftlichen Hinweises des Arbeitgebers auf eine Rückzahlungsklausel auf Kosten des Arbeitgebers an einer zusätzlichen Ausbildung teilnimmt, gleichwohl aber nach Durchführung der Ausbildung auf Grund eigener außerordentlicher und nicht gerechtfertigter Kündigung vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.