Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 19.04.1972, Az.: 4 AZR 257/71
Eingruppierung von Angestellten; Einheitsbewertung der Beamtendienstposten; Tätigkeitsverzeichnis; Bewährungsaufstieg
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 19.04.1972
- Aktenzeichen
- 4 AZR 257/71
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1972, 10122
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hannover 27.04.1971 - 6 (2) Sa 600/70
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge - Bundesbahn
Amtlicher Leitsatz
1. Es ist rechtlich zulässig, durch Tarifvertrag für die Eingruppierung von Angestellten auf Beamtendienstposten auf Richtlinien für die Einheitsbewertung der Beamtendienstposten (Tätigkeitsverzeichnis) in ihrer jeweiligen Fassung zu verweisen.
2. Wird danach ein Beamtendienstposten geringer als bisher bewertet, kann dies dazu führen, daß der darauf beschäftigte Angestellte nicht am Bewährungsaufstieg teilnehmen kann, wenn er dessen Voraussetzungen im Zeitpunkt des Bewährungsaufstiegs deshalb nicht mehr erfüllt.