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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 19.04.1972, Az.: 4 AZR 257/71

Eingruppierung von Angestellten; Einheitsbewertung der Beamtendienstposten; Tätigkeitsverzeichnis; Bewährungsaufstieg

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
19.04.1972
Aktenzeichen
4 AZR 257/71
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1972, 10122
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hannover 27.04.1971 - 6 (2) Sa 600/70

Fundstelle

  • AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge - Bundesbahn

Amtlicher Leitsatz

1. Es ist rechtlich zulässig, durch Tarifvertrag für die Eingruppierung von Angestellten auf Beamtendienstposten auf Richtlinien für die Einheitsbewertung der Beamtendienstposten (Tätigkeitsverzeichnis) in ihrer jeweiligen Fassung zu verweisen.

2. Wird danach ein Beamtendienstposten geringer als bisher bewertet, kann dies dazu führen, daß der darauf beschäftigte Angestellte nicht am Bewährungsaufstieg teilnehmen kann, wenn er dessen Voraussetzungen im Zeitpunkt des Bewährungsaufstiegs deshalb nicht mehr erfüllt.