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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 16.03.1972, Az.: 5 AZR 460/71

Beschäftigung von Lehrkräften; Privatrechtliche Grundlage; Allgemein bildende Schulen; Allgemeine Arbeitnehmer; Nebenberufliche Tätigkeit

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
16.03.1972
Aktenzeichen
5 AZR 460/71
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1972, 10102
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG München 30.07.1971 - 5 Sa 125/71 N

Fundstellen

  • ARST 1972, 107
  • DB 1972, 1028 (Kurzinformation)

Amtlicher Leitsatz

Auf privatrechtlicher Grundlage beschäftigte Lehrkräfte an allgemein bildenden Schulen sind im allgemeine Arbeitnehmern. Dies gilt auch im Falle nebenberuflicher Tätigkeit.