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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 16.03.1972, Az.: 2 AZR 202/71

Pauschalierter Schadenersatz; Lehrvertrag; Vorzeitige Auflösung; Beweislast

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
16.03.1972
Aktenzeichen
2 AZR 202/71
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1972, 10097
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamm 19.03.1971 - 6 Sa 99/71

Fundstellen

  • BAGE 24, 198 - 204
  • DB 1972, 1243-1244 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1972, 810 (amtl. Leitsatz)
  • NJW 1972, 1440 (amtl. Leitsatz) "Beweislastfragen"

Amtlicher Leitsatz

1. Die Bestimmung eines vor dem 1. September 1969 abgeschlossenen Lehrvertrages über die Pflicht zu pauschaliertem Schadenersatz bei vorzeitiger unberechtigter Auflösung des Lehrverhältnisses gilt gemäß § 111 Abs. 3 BBiG fort.

2. Hat der Lehrling, ohne dazu vom Lehrherrn veranlaßt zu sein, die Lehrstelle vor Ablauf der Ausbildungszeit verlassen und fordert daraufhin der Lehrherr den vereinbarten Schadenersatz, dann ist der Lehrling für seine Behauptung beweispflichtig, das Lehrverhältnis sei im gegenseitigen Einvernehmen beendet worden.