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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 22.02.1972, Az.: 4 AZR 163/71

Prüfung der erheblichen Heraushebung; Maß der Verantwortung; Gesamtheit der Tätigkei; Hohe Verantwortungtsmerkmale; Zuziehung von Sachverständigen; Pflichtgemäßes Ermessen der Tatsachengerichte

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
22.02.1972
Aktenzeichen
4 AZR 163/71
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1972, 10139
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hannover 23.02.1971 - 6 (5) Sa 540/70

Fundstellen

  • PersV 1976, 311
  • RiA 1972, 196

Amtlicher Leitsatz

1. Bei der Prüfung der erheblichen Heraushebung aus der Vergütungsgruppe Ib (Fallgruppe 1) "durch das Maß der Verantwortung" im Sinne der Tätigkeitsmerkmale der VergGr Ia (Fallgruppe 1) ist an die Gesamtheit der Tätigkeitsmerkmale der Ausgangsfallgruppe und das sich daraus ergebende Maß der Verantwortung anzuknüpfen.

2. Die VergGr IA (Fallgruppe 1) verlangt eine besondere weitreichende hohe Verantwortung, die diejenige beträchtlich überschreitet, die begriffsnotwendig schon die Tätigkeitsmerkmale der VergGr Ib (Fallgruppe 1) erfordern.

3. Die Zuziehung von Sachverständigen nach § 144 ZPO liegt im Bereiche des pflichtgemäßen Ermessens der Tatsachengerichte.