Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 10.02.1972, Az.: 5 AZR 393/71
Lohnfortzahlungsanspruch; Aufrechnung; Cessio legis; Abtretung; Krankenkasse
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 10.02.1972
- Aktenzeichen
- 5 AZR 393/71
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1972, 10058
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hamm 24.08.1971 - 3 Sa 530/71
Rechtsgrundlagen
- § 1 Abs. 1 LohnFG
- § 182 Abs. 7 RVO
- § 362 Abs. 1 BGB
Fundstelle
- DB 1972, 782 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Erfüllt der Arbeitgeber zunächst den Lohnfortzahlungsanspruch des arbeitsunfähig erkrankten Arbeiters, behält er aber später den gezahlten Betrag durch Aufrechnung gegen von dem Arbeiter nach der Erkrankung erworbenen Lohnansprüchen wieder ein, so geht die nicht erfüllte spätere Lohnforderung des Arbeiters nicht an die Krankenkasse nach § 182 Abs. 7 RVO über, und zwar auch dann nicht, wenn die Krankenkasse nach der von dem Arbeitgeber vorgenommenen Aufrechnung nachträglich Krankengeld für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit gezahlt hat.