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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 26.01.1972, Az.: 4 AZR 104/71

Angestellter im Justizdienst; Ausbilder von Kanzleilehrlingen; Angestellter im sonstigen Innendienst

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
26.01.1972
Aktenzeichen
4 AZR 104/71
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1972, 10157
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • AP Nr. 48 zu §§ 22, 23 BAT
  • AR-Blattei Öffentlicher Dienst IIIA Entsch 110

Amtlicher Leitsatz

Ein Angestellter im Justizdienst, der ausschließlich als Ausbilder von Kanzleilehrlingen beschäftigt wird, ist als "Angestellter im sonstigen Innendienst" anzusehen (vgl. z.B. die jeweils ersten Fallgruppen der Vergütungsgruppen VIb, Vc, Vb).