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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 18.01.1972, Az.: 1 AZR 125/71

Grobe Fahrlässigkeit; Subjektive Umstände; Arbeitnehmer; Schadenszufügung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
18.01.1972
Aktenzeichen
1 AZR 125/71
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1972, 10111
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Stuttgart 25.02.1971 - 3 Sa 7/70

Fundstellen

  • DB 1972, 780
  • VersR 1972, 498-499 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

Bei der Prüfung der Frage, ob einem Arbeitnehmer, der seinem Arbeitgeber einen Schaden zugefügt hat, grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, sind auch subjektive Umstände zu berücksichtigen.