Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 15.09.1971, Az.: 4 AZR 93/71
Überschicht; Schichtlohn; Mehrarbeit
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 15.09.1971
- Aktenzeichen
- 4 AZR 93/71
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1971, 10065
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hamm - 27.01.1971 - AZ: 5 Sa 295/70
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BAGE 23, 424 - 430
- BB 1972, 132
- DB 1972, 100 (amtl. Leitsatz)
- DB 1971, 1869-1870 (Volltext)
Amtlicher Leitsatz
1. Der tarifliche Zuschlag für Überschichten an Werktagen, die über die Zahl der Arbeitstage im Monat hinaus verfahren werden, ist für Schichtlöhner vom gesamten Schichtlohn, also auch unter Berücksichtigung eventueller übertariflicher Lohnbestandteile, zu berechnen.
2. Während § 15 AZO die Frage der Vergütung gesetzlicher Mehrarbeit regelt, d. h. der Arbeit, die über die regelmäßige gesetzliche Arbeitszeit hinaus geleistet wird, bestimmt § 16 Abs. 1 MTV, daß für Überschichten, d. h. für Arbeit, die über die regelmäßige tarifliche Arbeitszeit hinaus geleistet wird, ein Zuschlag zu zahlen ist.