Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 26.08.1971, Az.: 2 AZR 233/70
Betriebsbegriff; Verkaufsstelle
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 26.08.1971
- Aktenzeichen
- 2 AZR 233/70
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1971, 10122
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hamburg 09.04.1970 - 2 Sa 25/70
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BB 1971, 1507
- DB 1971, 2319
Amtlicher Leitsatz
Unterhält ein Arbeitgeber mehrere, zwar jeweils nur mit fünf oder weniger Angestellten besetzte, aber einheitlich und zentral gelenkte Verkaufsstellen, so ist nicht schon die einzelne Verkaufsstelle, sondern erst die Gesamtheit aller Verkaufsstellen zusammen mit der zentralen Verwaltungsstelle ein "Betrieb" im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes.