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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 26.08.1971, Az.: 2 AZR 233/70

Betriebsbegriff; Verkaufsstelle

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
26.08.1971
Aktenzeichen
2 AZR 233/70
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1971, 10122
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamburg 09.04.1970 - 2 Sa 25/70

Fundstellen

  • BB 1971, 1507
  • DB 1971, 2319

Amtlicher Leitsatz

Unterhält ein Arbeitgeber mehrere, zwar jeweils nur mit fünf oder weniger Angestellten besetzte, aber einheitlich und zentral gelenkte Verkaufsstellen, so ist nicht schon die einzelne Verkaufsstelle, sondern erst die Gesamtheit aller Verkaufsstellen zusammen mit der zentralen Verwaltungsstelle ein "Betrieb" im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes.