Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 26.02.1971, Az.: 3 AZR 97/70
Verkaufsleiter; Sonderprovision
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 26.02.1971
- Aktenzeichen
- 3 AZR 97/70
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1971, 10120
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG München 28.11.1969 - 5 Sa 125/69 N
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BB 1971, 913
- DB 1971, 1162-1163 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Ein Verkaufsleiter, der für seinen Arbeitgeber an andere Unternehmen Arbeiten zu vergeben hat, darf von den mit der Durchführung der Arbeiten beauftragten Unternehmern auch dann keine Sonderprovisionen annehmen, wenn er auf die vergebenen Aufträge schon vor Beginn seines Arbeitsverhältnisses eigene Arbeiten und Mühen verwandt und sie vorbereitet hatte. Etwas anderes gilt, wenn sein Arbeitgeber damit einverstanden ist, daß der Verkaufsleiter in solchen Fällen Sonderprovisionen von Dritten erhält.