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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 26.02.1971, Az.: 3 AZR 97/70

Verkaufsleiter; Sonderprovision

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
26.02.1971
Aktenzeichen
3 AZR 97/70
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1971, 10120
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG München 28.11.1969 - 5 Sa 125/69 N

Fundstellen

  • BB 1971, 913
  • DB 1971, 1162-1163 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Ein Verkaufsleiter, der für seinen Arbeitgeber an andere Unternehmen Arbeiten zu vergeben hat, darf von den mit der Durchführung der Arbeiten beauftragten Unternehmern auch dann keine Sonderprovisionen annehmen, wenn er auf die vergebenen Aufträge schon vor Beginn seines Arbeitsverhältnisses eigene Arbeiten und Mühen verwandt und sie vorbereitet hatte. Etwas anderes gilt, wenn sein Arbeitgeber damit einverstanden ist, daß der Verkaufsleiter in solchen Fällen Sonderprovisionen von Dritten erhält.