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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 17.02.1971, Az.: 4 AZR 62/70

Formularmäßige Auskunftserteilung; Maßgabe des Tarifvertrages; Urlaub; Lohnausgleich; Zusatzversorgung im Baugewerbe; Deklaratorisches Schuldanerkenntnis; Dachstühle; Aufstellung von Holzzäunen; Fachlicher Geltungsbereich des BauRTV

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
17.02.1971
Aktenzeichen
4 AZR 62/70
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1971, 10072
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Frankfurt 10.10.1969 - 3 SA 680/68

Fundstellen

  • AP Nr. 8 zu § 1 TVG Tarifverträge Bau
  • BB 1971, 705

Amtlicher Leitsatz

1. In der formularmäßigen Auskunftserteilung nach Maßgabe des Tarifvertrages über das Verfahren für den Urlaub, den Lohnausgleich und die Zusatzversorgung im Baugewerbe vom 12.11.1960 i.d.F 09.09.1965 (Verfahrens-TV) liegt weder ein konstitutives noch ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis.

2. Die Herstellung und Aufstellung von Dachstühlen sowie die Aufstellung von Holzzäunen fällt unter den fachlichen Geltungsbereich des BauRTV.