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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 22.01.1971, Az.: 3 AZR 42/70

Handelsvertreter; Provision

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
22.01.1971
Aktenzeichen
3 AZR 42/70
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1971, 10097
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Stuttgart 28.10.1969 - 3 Sa 47/69

Fundstellen

  • AiB 1990, 64-72 (Kurzinformation)
  • BB 1971, 492
  • DB 1971, 779 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Der Handelsvertreter kann nach § 87 Abs. 1 Satz 1 HGB Provision auch dann beanspruchen, wenn seine Tätigkeit für das Zustandekommen des Geschäfts nur mitursächlich war.

2. Ob der Beitrag des Handelsvertreters für das Zustandekommen des Geschäfts mitursächlich war, ist danach zu beurteilen, was von ihm nach den Vertragsbedingungen an Mitwirkung erwartet wurde.