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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 07.01.1971, Az.: 5 AZR 221/70

Arbeitnehmerähnliches Dauerrechtsverhältnis; Gegenstand einer Feststellungsklage; Rundfunkanstalt; Freier Mitarbeiter; Ankündigungsfrist

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
07.01.1971
Aktenzeichen
5 AZR 221/70
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1971, 10025
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf 13.05.1970 - 2 Sa 251/69

Fundstellen

  • BB 1971, 568
  • DB 1971, 1625-1626 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Die Frage des Bestehens eines arbeitnehmerähnlichen Dauerrechtsverhältnisses kann Gegenstand einer Feststellungsklage nach ZPO § 256 sein.

2. Das arbeitnehmerähnliche Dauerrechtsverhältnis des freien Mitarbeiters einer Rundfunkanstalt kann mangels Vorliegens eines wichtigen Grundes von der Rundfunkanstalt nur mit einer Ankündigungsfrist von zwei Wochen rechtswirksam gelöst werden (Bestätigung von BAG 08.06.1967 5 AZR 461/66 = BAGE 19, 324 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Abhängigkeit).