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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 20.05.1970, Az.: 1 AZR 151/70

Vertreter; Rechtsanwalt; Juristischer Mitarbeiter; Büro des Prozeßbevollmächtigten; Selbständige Bearbeitung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
20.05.1970
Aktenzeichen
1 AZR 151/70
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1970, 10095
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamm 13.02.1970 - 6 Sa 556/69

Fundstellen

  • DB 1970, 1232 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1970, 1703 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Als Vertreter im Sinne von ZPO § 232 Abs. 2 ist auch der Rechtsanwalt anzusehen, der als juristischer Mitarbeiter im Büro des Prozeßbevollmächtigten beschäftigt wird, sofern ihm der Prozeßbevollmächtigte Prozeßsachen zur selbständigen Bearbeitung überträgt.