Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 20.05.1970, Az.: 1 AZR 151/70
Vertreter; Rechtsanwalt; Juristischer Mitarbeiter; Büro des Prozeßbevollmächtigten; Selbständige Bearbeitung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 20.05.1970
- Aktenzeichen
- 1 AZR 151/70
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1970, 10095
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hamm 13.02.1970 - 6 Sa 556/69
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- DB 1970, 1232 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1970, 1703 (amtl. Leitsatz)
Amtlicher Leitsatz
Als Vertreter im Sinne von ZPO § 232 Abs. 2 ist auch der Rechtsanwalt anzusehen, der als juristischer Mitarbeiter im Büro des Prozeßbevollmächtigten beschäftigt wird, sofern ihm der Prozeßbevollmächtigte Prozeßsachen zur selbständigen Bearbeitung überträgt.