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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 13.05.1970, Az.: 1 AZR 336/69

Gefahrgeneigte Arbeit; Lastkraftwagenfahrer

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
13.05.1970
Aktenzeichen
1 AZR 336/69
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1970, 10059
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Mainz 03.07.1969 - 3 Sa 201/68

Fundstellen

  • DB 1970, 1547-1548 (Volltext mit amtl. LS)
  • DB 1970, 1791 (Volltext)
  • VersR 1970, 962-963 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Das Fahren eines Lastkraftwagens ist nicht in jedem Fall eine gefahrgeneigte Arbeit. Es kommt dabei auf die jeweilige Situation an.

2. Tarifliche Ausschlußfristen sind stets von Amts wegen zu beachten, ohne daß eine Partei sich darauf berufen muß.