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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 28.04.1970, Az.: 1 AZR 146/69

Schadensgeneigte Arbeit; Schuldhafte Handlung; Verschulden des Arbeitgebers; Betriebsrisiko; Verpflichtungen aus Arbeitsvertrag

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
28.04.1970
Aktenzeichen
1 AZR 146/69
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1970, 10136
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Paderborn 19.01.1962 - 1 Ca 232/61
LAG Hamm 15.01.1969 - 5 Sa 257/66

Fundstellen

  • BB 1970, 1009
  • DB 1970, 1547 (Volltext mit amtl. LS)
  • VersR 1970, 939-941 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

Bei der Beantwortung der Frage, ob der eine schadensgeneigte Arbeit verrichtende Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber gegenüber schwer schuldhaft gehandelt hat, kommt es auch auf das Verschulden des Arbeitgebers, auf das Betriebsrisiko sowie auf das Verschulden derjenigen Personen an, derer sich der Arbeitgeber bedient, um seine Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag dem Arbeitnehmer gegenüber zu erfüllen.