Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 18.02.1970, Az.: 4 AZR 440/69
Ansprüche auf Beihilfe; Beihilfevorschriften; Beihilfefähige Kosten; Deutsche Bundespost; Pflichtversicherter Arbeiter; Anspruch auf Sachleistung; Gerichte für Arbeitssachen
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 18.02.1970
- Aktenzeichen
- 4 AZR 440/69
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1970, 10084
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- DB 1970, 1327 (Kurzinformation)
- PersV 1972, 154
- ZfS 1971, 55
Amtlicher Leitsatz
1. Ansprüche auf Beihilfe nach den Beihilfevorschriften können jedenfalls an den Gläubiger abgetreten werden, bei dem die beihilfefähigen Kosten erwachsen sind.
2. Pflichtversicherten Arbeitern der Deutschen Bundespost sind Beihilfen zu solchen Leistungen zu gewähren, für die ihnen ein Anspruch auf Sachleistung gegenüber dem Krankenversicherungsträger nicht zusteht. Die Gerichte für Arbeitssachen haben inzidenter zu prüfen, ob dem Pflichtversicherten ein solcher Anspruch zusteht.