Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 05.02.1970, Az.: 5 AZR 223/69
Urlaubsbedingte Abwesenheit; Weitergezahlte Teile des Arbeitsentgelts; Ermittlung des Gesamtverdienstes; Dreizehnwochenzeitraum; Urlaubsentgelt; Gesetzlicher Mindesturlaub; Verwirkung gesetzlicher Urlaubsansprüche
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 05.02.1970
- Aktenzeichen
- 5 AZR 223/69
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1970, 10025
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Berlin 10.04.1969 - 5 Sa 18/69
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- AiB 1990, 64-72 (Kurzinformation)
- BB 1970, 581
- DB 1970, 787 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Während der urlaubsbedingten Abwesenheit des Arbeitnehmers weitergezahlte Teile des Arbeitsentgelts sind bei der Ermittlung des Gesamtverdienstes des Dreizehnwochenzeitraums (BUrlG § 11 Abs. 1 S. 1) grundsätzlich nicht zu berücksichtigen.
2. Rückständige streitige Ansprüche auf weiteres Urlaubsentgelt für gewährten und bezahlten gesetzlichen Mindesturlaub können verwirken. Ob darüber hinaus die Verwirkung gesetzlicher Urlaubsansprüche allgemein anzuerkennen wäre, bleibt unentschieden.