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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 18.12.1969, Az.: 2 AZR 80/69

Vertragsbrüchige Arbeitnehmer; Vertragsbruch; Kosten von Zeitungsinseraten; Vertragsgemäße Auflösung des Arbeitsvertrages; Insertionskosten; Minderleistungspflicht

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
18.12.1969
Aktenzeichen
2 AZR 80/69
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1969, 10097
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Stuttgart 09.01.1969 - 6 Sa 81/68

Fundstellen

  • BB 1970, 578
  • DB 1970, 66 (Volltext)
  • DB 1970, 884-885 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1970, 1469-1470 (Volltext mit amtl. LS) "hier: Kosten von Zeitungsinseraten"
  • NJW 1971, 549-551 (Urteilsbesprechung von Hellmut Wissmann, wiss. Assistent)

Amtlicher Leitsatz

1. Der Arbeitgeber ist berechtigt, von einem vertragsbrüchigen Arbeitnehmer die durch den Vertragsbruch veranlaßten Kosten von Zeitungsinseraten auch dann zu verlangen, wenn sie bei vertragsgemäßer Auflösung des Arbeitsvertrages entstanden wären.

2. Bei der Schätzung der angemessenen Insertionskosten ist von den tatsächlich gemachten Aufwendungen auszugehen.

3. Geschätzt wird vom Gericht auf dieser Grundlage unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Falles die Minderleistungspflicht im Sinne des BGB § 254 Abs. 2.