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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 20.11.1969, Az.: 2 AZR 51/69

Androhung; Entlassung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
20.11.1969
Aktenzeichen
2 AZR 51/69
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1969, 10114
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Frankfurt 12.11.1968 - 3 Sa

Fundstellen

  • DB 1970, 548 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1970, 775 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Die Androhung einer fristlosen Entlassung zum Zwecke der vertraglichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses ist dann nicht rechtswidrig, wenn ein verständiger Arbeitgeber eine fristlose Kündigung in ernsthafte Erwägung gezogen hätte. Daß die fristlose Kündigung wirksam gewesen wäre, ist nicht erforderlich.