Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 20.11.1969, Az.: 2 AZR 51/69
Androhung; Entlassung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 20.11.1969
- Aktenzeichen
- 2 AZR 51/69
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1969, 10114
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Frankfurt 12.11.1968 - 3 Sa
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- DB 1970, 548 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1970, 775 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Die Androhung einer fristlosen Entlassung zum Zwecke der vertraglichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses ist dann nicht rechtswidrig, wenn ein verständiger Arbeitgeber eine fristlose Kündigung in ernsthafte Erwägung gezogen hätte. Daß die fristlose Kündigung wirksam gewesen wäre, ist nicht erforderlich.