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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 18.09.1969, Az.: 5 AZR 549/68

Deutscher Gewerkschaftsbund; Rechtsschutzsekretär auf Kreisebene; Wahrnehmung besonderer Aufgaben

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
18.09.1969
Aktenzeichen
5 AZR 549/68
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1969, 10095
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamm 18.10.1968 - 4 Sa 178/68

Fundstelle

  • ArbuR 1969, 346

Amtlicher Leitsatz

1. Die Entscheidung des Deutschen Gewerkschaftsbundes, ob ein Rechtsschutzsekretär auf Kreisebene "besondere Aufgaben" wahrnimmt und demgemäß in die Vergütungsgruppe 3 des Katalogs der Tätigkeitsmerkmale vom 19.07.1965 einzustufen ist, kann daraufhin richterlich nachgeprüft werden, ob sie billigem Ermessen entspricht.

2. Sekretäre mit "besonderen Aufgaben" im Sinne der oben bezeichneten Vergütungsgruppe sind Rechtsschutzsekretäre nur dann, wenn ihr Aufgabengebiet den normalen vertraglichen Rahmen der Tätigkeit eines Rechtsschutzsekretärs in nicht unerheblichem Umfang überschreitet.