Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 28.08.1969, Az.: 1 ABR 12/69

Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren; Unzulässige Beschwerde; Formmangel; Wiedereinsetzungsantrag; Zulassung der Rechtsbeschwerde

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
28.08.1969
Aktenzeichen
1 ABR 12/69
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1969, 10155
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG München 13.02.1968 - 10 Ca 2015/67
LAG München 31.07.1968 - 2 Sa 670/68

Fundstellen

  • AP Nr. 11 zu § 92 ArbGG 1953
  • DB 1970, 500 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Hat das Landesarbeitsgericht im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren die Beschwerde wegen eines Formmangels als unzulässig verworfen und weiter einen vom Beschwerdeführer gestellten Wiedereinsetzungsantrag zurückgewiesen, so ist auch die Entscheidung über den Wiedereinsetzungsantrag endgültig; eine hinsichtlich dieses Beschlusses vom Landesarbeitsgericht ausgesprochene Zulassung der Rechtsbeschwerde ist unbeachtlich.