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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 25.07.1969, Az.: 3 AZR 73/69

Unterstützungseinrichtung; Versorgungsleistung; Ruhegehalt

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
25.07.1969
Aktenzeichen
3 AZR 73/69
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1969, 10137
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Paderborn 14.11.1967 - 1 Ca 406/67
LAG Hamm 05.12.1968 - 4 Sa 941/67

Fundstellen

  • BB 1970, 445
  • DB 1970, 640-642 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Wenn ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ohne Vorbehalt bekanntgibt, daß seine Unterstützungseinrichtung bestimmte Versorgungsleistungen gewährt, muß er selbst für diese Leistungen einstehen, falls die Einrichtung nicht zahlt. In einem solchen Fall kann der Arbeitnehmer Zahlung von seinem Arbeitgeber verlangen Zug um Zug gegen Abtretung seiner etwaigen Ansprüche gegen die Einrichtung.