Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 25.07.1969, Az.: 3 AZR 73/69
Unterstützungseinrichtung; Versorgungsleistung; Ruhegehalt
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 25.07.1969
- Aktenzeichen
- 3 AZR 73/69
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1969, 10137
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Paderborn 14.11.1967 - 1 Ca 406/67
- LAG Hamm 05.12.1968 - 4 Sa 941/67
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BB 1970, 445
- DB 1970, 640-642 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Wenn ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ohne Vorbehalt bekanntgibt, daß seine Unterstützungseinrichtung bestimmte Versorgungsleistungen gewährt, muß er selbst für diese Leistungen einstehen, falls die Einrichtung nicht zahlt. In einem solchen Fall kann der Arbeitnehmer Zahlung von seinem Arbeitgeber verlangen Zug um Zug gegen Abtretung seiner etwaigen Ansprüche gegen die Einrichtung.