Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 10.07.1969, Az.: 5 AZR 489/68
Gleichgestellter Lohngewerbetreibender; Gleichgestellter Hausgewerbetreibender; Auftragsvergabe; Umfang der Gleichstellung; Nachzahlungsverlangen; Preiskalkulation; Verlustgeschäft
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 10.07.1969
- Aktenzeichen
- 5 AZR 489/68
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1969, 10049
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- nachfolgend
- LAG München 31.07.1969 - 6 Sa 155/68 N
Rechtsgrundlagen
- § 2 HArbG
- § 242 BGB
Fundstelle
- DB 1969, 1655 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Hat ein gleichgestellter Lohn- oder Hausgewerbetreibender dem Auftraggeber bei der Auftragsvergabe zugesichert, er werde wegen Überschreitens der für den Umfang der Gleichstellung maßgeblichen Grenze der Zahl seiner Hilfskräfte nicht von der Gleichstellung erfaßt, so ist ein späteres auf die Gleichstellung gestütztes Nachzahlungsverlangen in der Regel mißbräuchlich, sofern der Auftraggeber durch die Zusicherung zu einer ihn nicht lediglich geringfügig benachteiligenden Preiskalkulation veranlaßt worden ist; es ist darüber hinaus nicht erforderlich, daß die unrichtige Zusicherung der Anlaß für ein erhebliches Verlustgeschäft auf seiten des Auftraggebers gewesen ist (insoweit abweichend von BAG 15.12.1960 5 AZR 437/58 = AP Nr. 2 zu § 2 HAG).