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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 04.06.1969, Az.: 3 AZR 243/68

Provisionsbasis; Versicherungsvermittler; Feiertagsvergütung; Durchschnittsprovisionseinkommens

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
04.06.1969
Aktenzeichen
3 AZR 243/68
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1969, 10013
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf 12.01.1968 - 4 Sa 693/67

Fundstellen

  • BAGE 22, 45 - 53
  • DB 1969, 1066 (Kurzinformation)
  • DB 1969, 2043 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1969, 1043
  • VersR 1969, 992

Amtlicher Leitsatz

Der hauptberuflich auf Provisionsbasis angestellte Versicherungsvermittler hat Anspruch auf Feiertagsvergütung, ohne daß im einzelnen festgestellt werden muß, welche Provisionen ihm an dem Feiertag entgangen sind. Die Feiertagsvergütung beträgt 1/25 des monatlichen Durchschnittsprovisionseinkommens der letzten zwölf Monate vor dem Feiertag (in Anlehnung an die Urlaubsentgeltregelung in § 3 Nr. 2 Abs. 3 des Manteltarifvertrages für das private Versicherungsgewerbe in der Fassung vom 1. Juli 1963).