Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 08.05.1969, Az.: 2 AZR 348/68
Schiedsgutachtenvertrag; Nachweis der Berufsunfähigkeit; Nachweis der Erwerbsunfähigkeit; Gutachten eines Amtsarztes; Nachprüfung; Gerichte für Arbeitssachen
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 08.05.1969
- Aktenzeichen
- 2 AZR 348/68
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1969, 10041
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
- § 59 Abs. 1 S. 3 BAT
Fundstelle
- DB 1969, 1802-1803 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Die Bestimmung des BAT § 59 Abs. 1 S. 3 enthält keinen Schiedsgutachtenvertrag. Das zum Nachweis der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit erstellte Gutachten eines Amtsarztes unterliegt der Nachprüfung durch die Gerichte für Arbeitssachen.