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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 08.05.1969, Az.: 2 AZR 348/68

Schiedsgutachtenvertrag; Nachweis der Berufsunfähigkeit; Nachweis der Erwerbsunfähigkeit; Gutachten eines Amtsarztes; Nachprüfung; Gerichte für Arbeitssachen

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
08.05.1969
Aktenzeichen
2 AZR 348/68
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1969, 10041
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • DB 1969, 1802-1803 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Die Bestimmung des BAT § 59 Abs. 1 S. 3 enthält keinen Schiedsgutachtenvertrag. Das zum Nachweis der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit erstellte Gutachten eines Amtsarztes unterliegt der Nachprüfung durch die Gerichte für Arbeitssachen.