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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 05.03.1969, Az.: 4 AZR 273/68

Beginn der Bewährungszeit; Förmliche Eingruppierung; Überwiegend auszuübende Tätigkeit; Merkmale der Vergütungsgruppe

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
05.03.1969
Aktenzeichen
4 AZR 273/68
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1969, 10024
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BAGE 21, 359 - 365
  • DVBl 1969, 967 (Kurzinformation)
  • PersV 1971, 42

Amtlicher Leitsatz

Für den Beginn der Bewährungszeit nach BAT § 23a kommt es nicht auf den Zeitpunkt an, an dem der Angestellte durch den Arbeitgeber förmlich eingruppiert worden ist. Die Bewährungszeit beginnt vielmehr an dem Tage, an dem die überwiegend auszuübende Tätigkeit die Merkmale der Vergütungsgruppe erfüllt, aus der der Angestellte im Wege der Bewährung in eine höhere Vergütungsgruppe aufrücken kann.