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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 12.02.1969, Az.: 4 AZR 308/68

Rufbereitschaft; Einzelvertragliche Vereinbarung; Regelmäßige Arbeitszeit

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
12.02.1969
Aktenzeichen
4 AZR 308/68
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1969, 10059
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BAGE 21, 348 - 355
  • BB 1969, 581
  • DB 1969, 884-885 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Die einzelvertragliche Vereinbarung von Rufbereitschaft außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit wird durch die im TVAL 2 (§ 9) getroffene Regelung der Arbeitszeit nicht ausgeschlossen oder beschränkt.