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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 11.02.1969, Az.: 1 AZR 280/68

Pfändung; Freistellungsanspruch; Leiharbeiter; Arbeitnehmerhaftung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
11.02.1969
Aktenzeichen
1 AZR 280/68
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1969, 10054
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Frankfurt 29.02.1968 - 2/4 Sa 5/67

Fundstellen

  • DB 1969, 843 (amtl. Leitsatz)
  • DB 1969, 841-842 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

1. Der Freistellungsanspruch eines Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber kann von einer Berufsgenossenschaft gepfändet werden, wenn diese den Arbeitnehmer nach § 903 RVO a. F. in Anspruch genommen hat. Die Pfändung des Freistellungsanspruchs hat, wie die Abtretung eines solchen Anspruchs, zur Folge, daß er sich in einen Erstattungsanspruch umwandelt, wenn und soweit die Berufsgenossenschaft die von ihr zu erbringenden Aufwendungen geleistet hat.

2. Der Unternehmer, der von einem anderen Unternehmer Arbeitnehmer "entleiht" (Leiharbeiter) und sie wie eigene betriebsangehörige Arbeitnehmer in seinem Betrieb eingliedert, hat die Stellung eines Repräsentanten oder Bevollmächtigten im Sinne des § 899 RVO a. F.