Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 12.12.1968, Az.: 1 AZR 102/68
Kündigung; Betriebsbedingte Gründe; Zurückziehen der Kündigung; Betriebliche Situation
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 12.12.1968
- Aktenzeichen
- 1 AZR 102/68
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1968, 10058
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hamm 24.01.1968 - 3 Sa 853/67
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BAGE 21, 248 - 256
- DB 1969, 1110 (Volltext mit amtl. LS)
- MDR 1969, 513 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1969, 1048 (amtl. Leitsatz) "Zurückziehung unter Bedingungen"
Amtlicher Leitsatz
Selbst bei Vorliegen von die Kündigung an sich rechtfertigenden betriebsbedingten Gründen kann der Arbeitgeber diese Gründe nicht geltend machen, wenn er bei Ausspruch der Kündigung sich dem Arbeitnehmer gegenüber bereit erklärt hat, die Kündigung zurückzuziehen, falls der Arbeitnehmer auf neue, mit der betrieblichen Situation nicht weiter zusammenhängende Bedingungen des Arbeitgebers eingeht.