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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 12.12.1968, Az.: 1 AZR 102/68

Kündigung; Betriebsbedingte Gründe; Zurückziehen der Kündigung; Betriebliche Situation

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
12.12.1968
Aktenzeichen
1 AZR 102/68
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1968, 10058
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamm 24.01.1968 - 3 Sa 853/67

Fundstellen

  • BAGE 21, 248 - 256
  • DB 1969, 1110 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1969, 513 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1969, 1048 (amtl. Leitsatz) "Zurückziehung unter Bedingungen"

Amtlicher Leitsatz

Selbst bei Vorliegen von die Kündigung an sich rechtfertigenden betriebsbedingten Gründen kann der Arbeitgeber diese Gründe nicht geltend machen, wenn er bei Ausspruch der Kündigung sich dem Arbeitnehmer gegenüber bereit erklärt hat, die Kündigung zurückzuziehen, falls der Arbeitnehmer auf neue, mit der betrieblichen Situation nicht weiter zusammenhängende Bedingungen des Arbeitgebers eingeht.