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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 24.07.1968, Az.: 4 AZR 430/67

Meister; Mehrjährige Tätigkeit; Handwerker; Facharbeiter; Gesellenprüfungszeugnis; Facharbeitsbrief

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
24.07.1968
Aktenzeichen
4 AZR 430/67
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1968, 10115
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • PersV 1970, 93
  • RiA 1968, 229

Amtlicher Leitsatz

Die in der Fallgruppe der "Meister" der BAT Anl. 1a Vergütungsgruppe 8 (jetzt Fallgruppe 32) vorab geforderte "mehrjährige Tätigkeit als Handwerker oder Facharbeiter" setzt außer der entsprechenden Tätigkeit auch die Qualifikation zum Handwerker oder Facharbeiter, d.h. den Besitz eines Gesellenprüfungszeugnisses oder Facharbeitsbriefs voraus.

Die Erfüllung dieses Erfordernisses ist auch Voraussetzung für den tariflichen Vergütungsanspruch nach den für "Meister" vorgesehenen höheren Vergütungsgruppen des BAT, da deren Tätigkeitsmerkmale auf denen der BAT Anl. 1a Vergütungsgruppe 8 aufbauen.