Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 24.07.1968, Az.: 4 AZR 430/67
Meister; Mehrjährige Tätigkeit; Handwerker; Facharbeiter; Gesellenprüfungszeugnis; Facharbeitsbrief
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 24.07.1968
- Aktenzeichen
- 4 AZR 430/67
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1968, 10115
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- § 22 BAT
- BAT Anl. 1a
Fundstellen
- PersV 1970, 93
- RiA 1968, 229
Amtlicher Leitsatz
Die in der Fallgruppe der "Meister" der BAT Anl. 1a Vergütungsgruppe 8 (jetzt Fallgruppe 32) vorab geforderte "mehrjährige Tätigkeit als Handwerker oder Facharbeiter" setzt außer der entsprechenden Tätigkeit auch die Qualifikation zum Handwerker oder Facharbeiter, d.h. den Besitz eines Gesellenprüfungszeugnisses oder Facharbeitsbriefs voraus.
Die Erfüllung dieses Erfordernisses ist auch Voraussetzung für den tariflichen Vergütungsanspruch nach den für "Meister" vorgesehenen höheren Vergütungsgruppen des BAT, da deren Tätigkeitsmerkmale auf denen der BAT Anl. 1a Vergütungsgruppe 8 aufbauen.