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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 06.06.1968, Az.: 5 AZR 410/67

Erholungsbedürfnis; Urlaubsabgeltungsanspruch; Verfallklausel

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
06.06.1968
Aktenzeichen
5 AZR 410/67
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1968, 10022
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hannover 11.09.1967 - 6 Sa 414/67

Fundstellen

  • DB 1968, 1407-1408 (Volltext mit amtl. LS)
  • DB 1968, 1074 (Volltext)

Amtlicher Leitsatz

1. Zu den Voraussetzungen von Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüchen gehört nicht das Vorliegen eines im Einzelfall festzustellenden Erholungsbedürfnisses.

2. Auch der wegen dauernder Arbeitsunfähigkeit aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschiedene Arbeitnehmer hat grundsätzlich Anspruch auf Abgeltung des vor dem Ausscheiden entstandenen und nicht gewährten Urlaubs.

3. Eine tarifliche Verfallklausel des Inhalts, daß ein nicht geltend gemachter Urlaub drei Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres erlischt, ist unanwendbar, wenn der Arbeitnehmer infolge langdauernder Erkrankung an der Geltendmachung des Urlaubs gehindert war.