Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 06.06.1968, Az.: 5 AZR 410/67
Erholungsbedürfnis; Urlaubsabgeltungsanspruch; Verfallklausel
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 06.06.1968
- Aktenzeichen
- 5 AZR 410/67
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1968, 10022
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hannover 11.09.1967 - 6 Sa 414/67
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- DB 1968, 1407-1408 (Volltext mit amtl. LS)
- DB 1968, 1074 (Volltext)
Amtlicher Leitsatz
1. Zu den Voraussetzungen von Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüchen gehört nicht das Vorliegen eines im Einzelfall festzustellenden Erholungsbedürfnisses.
2. Auch der wegen dauernder Arbeitsunfähigkeit aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschiedene Arbeitnehmer hat grundsätzlich Anspruch auf Abgeltung des vor dem Ausscheiden entstandenen und nicht gewährten Urlaubs.
3. Eine tarifliche Verfallklausel des Inhalts, daß ein nicht geltend gemachter Urlaub drei Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres erlischt, ist unanwendbar, wenn der Arbeitnehmer infolge langdauernder Erkrankung an der Geltendmachung des Urlaubs gehindert war.