Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 31.05.1968, Az.: 3 AZR 459/67
Verschollenheit; Kriegsgefangenschaft; Hinterbliebenenrente; Kriegsdienstzeiten
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 31.05.1968
- Aktenzeichen
- 3 AZR 459/67
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1968, 10146
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Berlin 20.07.1967 - 6 Ca 158/66
- LAG Berlin 19.10.1967 - 4 Sa 48/67
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BAGE 21, 46 - 63
- DB 1968, 1628 (Volltext)
- MDR 1968, 1044-1045 (amtl. Leitsatz)
- NJW 1968, 2396 (amtl. Leitsatz) "Anrechnung von Kriegsdienstzeiten"
Amtlicher Leitsatz
Wenn auf das Arbeitsverhältnis eines im Krieg gefallenen Arbeitnehmers die Verordnung zur Abänderung und Ergänzung von Vorschriften auf dem Gebiet des Arbeitsrechts vom 1. September 1939 Anwendung findet, so muß seinen Hinterbliebenen die volle Zeit des Kriegsdienstes, der Kriegsgefangenschaft und der Verschollenheit bis zum Tode des Arbeitnehmers gutgebracht werden, falls ihre Versorgungsansprüche gegenüber dem früheren Arbeitgeber hinsichtlich Wartezeit oder Höhe der Bezüge von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängen.