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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 15.05.1968, Az.: 4 AZR 366/67

Bewährungsaufstieg; Rentenversicherung der Arbeiter ; Anwendung des BAT; Schwierigere Tätigkeiten; Einsatz qualifizierterer Fähigkeiten

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
15.05.1968
Aktenzeichen
4 AZR 366/67
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1968, 10069
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DB 1968, 1587-1588 (Volltext mit amtl. LS)
  • RiA 1968, 172

Amtlicher Leitsatz

1. Auf das Arbeitsverhältnis eines Schulhausmeisters, dessen Tätigkeit der Rentenversicherung der Arbeiter unterliegt, ist der BAT anzuwenden, wenn bei dessen Inkrafttreten die Anwendung der TOA arbeitsvertraglich vereinbart ist.

2. Schwierigere Tätigkeiten liegen gegenüber einfacheren Tätigkeiten dann vor, wenn die Tätigkeit den Einsatz qualifizierterer Fähigkeiten des Angestellten, gleich in welcher Hinsicht, im Vergleich zu den einfacheren Arbeiten verlangt.